Möbeloberflächen, Türen

31. März 2019

Einbruchversuch oder Beschädigung

31. März 2019

Einbruchversuch, oder nicht?

Nein an dieser Türe hat nur die Zeit genagt. Ein Einbruchversuch kann man hieraus nicht ableiten. Zumal nichts an dem gesamten Türelement verbogen war. Keine Macken die auf einen Schraubendreher oder ein Brecheisen hinweisen. Die Abschürfungen hier im Bild sind minimal und nur am Rahmen zu finden. Zudem hat die Türe innen an diversen Stellen Oberflächenablösungen, was auf eine intensive Nutzung während der Nutzungsdauer hinweist. Durch Hinterfragen stellte sich Folgendes heraus. Während der Fertigstellung der neu umrandeten Außenlaiubung mit einem Steinzeug (an der im Bild gezeigten Stelle) wurde zwecks Anpassarbeiten mit einer oszillierende Säge gearbeitet. Das Schadbild passt zu einem Sägeblatt dieses Werkzeugs. Da der Bauherr selbst die Laibung verkleidet hat, liegt die Beschädigung des Rahmens in seinem Verantwortungsbereich.

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