Ein Gutachten im Gerichtsauftrag wird im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten z.B. bei einem selbständigen Beweisverfahren oder eines Hauptsacheverfahren für das Gericht erstellt.
Hier erfolgt die Beauftragung des Sachverständigen durch das Gericht und nicht durch die sicht im Streit befindenden Parteien.
Die Erstellung des Gutachtens erfolgt dabei nach der Aufgabenstellung aus einem Beweisbeschluss, der vom Gericht nach Antragstellung bzw. Klageerhebung erlassen wurde.
Ein Gerichtsprozess kann mit unter lange dauern. Das birgt die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen. Damit das nicht passiert wurde das “selbstständige Beweisverfahren” eingeführt welches gemäß §§485 ff. ZPO geregelt wird.
Das Verfahren wird von einer Partei beantragt. In dem Antrag ist der Antragsgegner zu benennen. Die Mangelbehauptungen sind darzulegen und es muss beantragt werden, die Mängel durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen.
Das Verfahren kann somit dem eigentlichen Zivilprozess vorgeschaltet werden. Die Ergebnisse aus diesem Verfahren können in einem späteren Gerichtsverfahren verwertet werden.
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Sachverständigenbüro
Marc Schütt e.K.
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