Stellungnahmen

Weniger Zeit & Kosten

Stellungnahme oder Kurzgutachten

Wann ist die Inanspruchnahme einer gutachterlichen Stellungnahme sinnvoll? Zum Beispiel bei:

  • privatem Hausverkauf
  • privatem Hausankauf
  • privatem außergerichtlicher Vergleich
  • Forderung der näheren Begründung eines Punktes aus dem Vollgutachten
 
Ob für Ihr Anliegen ein vollumfassendes Gutachten oder eine weniger umfassende Stellungnahme notwendig ist, finden wir bei einem Beratungsgespräch heraus.
Das kann per Telefon, Video-Chat oder persönlich stattfinden. Ganz wie Sie wünschen!

Sie brauchen Beratung im Schadensfall?